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aponorm® Professionell Blutdruckmessgerät

Das einzige Heimdiagnostik-Gerät, welches Vorhofflimmern erkennt.
Packungsgröße: 1 Stück
Artikelnummer: 4284709

Verfügbarkeit: Nur auf Anfrage

€ 97,84

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Artikelbeschreibung

Details

Das Oberarm-Blutdruckmessgerät Professionell von aponorm® vereinigt modernste Technologien in einem Gerät! Die Afib-Technologie sorgt für eine automatische Erkennung von Vorhofflimmern bei der Messung im MAM-Modus (automatische Mehrfachmessung).

Das Gerät bietet folgende Funktionen und Ausstattung:

· Afib-Technologie (erkennt Vorhofflimmern)
· Automatische Dreifach-Messung (MAM-Modus)
· Gentle+ Technologie - komfortable und genaue Messung durch optimale Geschwindigkeit und  
  Druckkontrolle
· Integrierte Manschetten-Kontrolle (z.B. richtiger Sitz)
· 2-Personen-Speicher für je 99 Messungen
· Extra großes Display mit Blutdruck-Ampel
· Automatische Datum und Uhrzeiteinstellung per Funk
· Abschalt-Automatik
· Batterie-Check
· Misst mit einem Knopfdruck
· XL-Display
· Klinisch validiert
· Software in 2 Sprachen (Deutsch, Englisch) für Windows, Beta Version für Mac IOS

Im Lieferumfang ist enthalten:

· Oberarm-Blutdruckmessgerät
· Konische Schalen-Manschette Gr. M-L (22-42 cm)
· Standfuß für Gerät und Manschette
· Software-CD und USB-Anschlusskabel
· Gebrauchsanweisung in 4 Sprachen (Deutsch, Englisch,  Türkisch, Russisch)
· Blutdruckpass
· Stofftasche
· 4 Batterien Größe AAA
· Optional: Netzadapter sowie weitere Manschettengrößen nur in Apotheken erhältlich

Anwendung:

Zur Blutdruckbestimmung am Oberarm.

Zusatzinformation

Zusatzinformation

PZN 4284709
EAN -02392151
Hersteller aponorm
Packungsgröße 1 Stück
Rezeptpflicht Nein
Rezeptzeichen Hilfsmittel: 10% (20%) Mindestkostenanteil lt. Gesamtvertrag. Kein Kostenanteil für Patienten, die entweder das 15.Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder vom Kostenanteil bzw. von der Rezeptgebühr befreit sind.
Kassenzeichen Nicht kassenzulässig, kann jedoch vom Chefarzt bewilligt werden. Im Falle von Heilbehelfen/Hilfsmitteln (H1-H6) ist eine Kostenübernahmeerklärung erforderlich!