Bei Fragen kontaktieren Sie uns unter +43 (0)1 68 81 323

Stevia Steviosid Extrakt Flüssig

Stevia oder auch Süßkraut genannt ist eine pfefferminzähnliche Pflanze aus der Grenzregion zwischen Paraguay und Brasilien.
Packungsgröße: 50 Milliliter
Artikelnummer: 3944842

Verfügbarkeit: Nur auf Anfrage

€ 6,80

Wir versenden unsere Produkte einmal wöchentlich.

Ab einem Bestellwert von EUR 50.- erhalten Sie einen kostenlosen österreichweiten Versand.

Bei erfolgtem Versand werden Sie automatisch via Email benachrichtigt.

 


Artikelbeschreibung

Details

Stevia oder auch Süßkraut genannt ist eine pfefferminzähnliche Pflanze aus der Grenzregion zwischen Paraguay und Brasilien. Seit Jahrhunderten wird Stevia rebaudiana schon von der indigenen Bevölkerung Brasiliens und Paraguays als Süßstoff und Medizin verwendet. Die Guaraní-Indianer nennen es ka'a he'ê (Süßkraut) und nutzen es, um ihren Mate-Tee zu süßen.
Derzeit beziehen wir den Rohstoff ausschließlich aus einer Asociacion (Kooperative) in Paraguay. Somit unterstützen wir die indigene Bevölkerung Paraguays.
Ihre Inhaltsstoffe werden vor allem in Asien als Zuckerersatz verwendet, häufig wird hierfür auch die Bezeichnung Steviosid verwendet.


Eigenschaften und Inhaltsstoffe:

Stevia besteht hauptsächlich aus dem Diterpenglykosid Steviosid. Stevioside besitzen ca. die 300-fache Süßkraft von Zucker.Stevia ist natürlichen Ursprungs und hat keine Kalorien. Außerdem hat Stevia eine antibakterielle Wirkung und wird daher in Mundwassern und Zahnpasten beigesetzt.

Steviolglycoside sind seit 7. Dezember 2011 in der EU als Lebensmittelzusatzstoff freigegeben.

Zutaten:
Wasser, Süßstoff: Steviolglycoside, Konservierungsmittel: Sorbinsäure
5 Tropfen Stevia Fluid entsprechen ca. 1 Würfelzucker
Flüssig-Extrakt aus Steviolglycosiden (mind.  95%), ohne Alkohol

Zusatzinformation

Zusatzinformation

PZN 3944842
EAN Keine Angabe
Hersteller NATURAL PRODUCTS & DRUGS GMBH
Packungsgröße 50 Milliliter
Rezeptpflicht Nein
Rezeptzeichen Keine Angabe
Kassenzeichen Nicht kassenzulässig, kann jedoch vom Chefarzt bewilligt werden. Im Falle von Heilbehelfen/Hilfsmitteln (H1-H6) ist eine Kostenübernahmeerklärung erforderlich!