Bei Fragen kontaktieren Sie uns unter +43 (0)1 68 81 323

LADIVAL® Aktiv UV-Schutzstift für die Lippen LSF 30

Schützt und pflegt die zarte Lippenhaut
Packungsgröße: 4.8 Gramm
Artikelnummer: 3941677

Verfügbarkeit: Auf Lager

€ 4,90

Wir versenden unsere Produkte einmal wöchentlich.

Ab einem Bestellwert von EUR 50.- erhalten Sie einen kostenlosen österreichweiten Versand.

Bei erfolgtem Versand werden Sie automatisch via Email benachrichtigt.

 


Artikelbeschreibung

Details

"Auch die Lippenhaut kann bei intensiver Sonneneinstrahlung Schaden nehmen und benötigt daher einen besonderen Schutz. Der Ladival® Aktiv UV-Schutzstift mit Lichtschutzfaktor 30 sowie leckerem Vanille-Geschmack ist hierfür ideal. Er ist frei von mineralischen Ölen und enthält ausschließlich pflanzliche Öle und Bienenwachs. Seine besondere Zusammensetzung gewährleistet, dass er leicht aufgetragen werden kann und auch bei warmen Temperaturen seine Konsistenz beibehält. Da auch die Wintersonne gefährlich sein kann, ist der Ladival® Aktiv UV-Schutzstift zur Verwendung das ganze Jahr über geeignet. Nur von Ladval®: Einzigartiger Infrarot-A-Schutzkomplex gegen sonnenbedingte Hautalterung!

Gute Gründe für Ladival® Aktiv UV-Schutzstift:

•Pflegt die zarte Lippenhaut mit pflanzlichen Ölen

•Ohne Farbstoffe, Konservierungsstoffe, Silikonöle und Mineralöl

•UVA-/UVB-Schutz nach EU-Empfehlung

•Photostabiles UVA- und UVB-Filtersystem

•Wasserfest

•Dermatologisch getestet"

Inhaltsstoffe

Enthält ausschließlich pflanzliche Öle und Bienenwachs. Mit Vanille-Geschmack. Photostabiles UVA- und UVB-Filtersystem.

Anwendung

Die besondere Zusammensetzung gewährleistet, dass Der UV-Schutzstift leicht aufgetragen werden kann und auch bei warmen Temperaturen seine Konsistenz beibehält.

Besondere Hinweise

wasserfest

Zusatzinformation

Zusatzinformation

PZN 3941677
EAN -09098348, -9098348
Hersteller Ladival
Packungsgröße 4.8 Gramm
Rezeptpflicht Nein
Rezeptzeichen Keine Angabe
Kassenzeichen Nicht kassenzulässig, kann jedoch vom Chefarzt bewilligt werden. Im Falle von Heilbehelfen/Hilfsmitteln (H1-H6) ist eine Kostenübernahmeerklärung erforderlich!