Bei Fragen kontaktieren Sie uns unter +43 (0)1 68 81 323

RAUSCH Meerestang FETT-STOPP GEL-SPÜLUNG

Bei fettigem Haar.
Packungsgröße: 30 Milliliter
Artikelnummer: 3004151

Verfügbarkeit: Nur auf Anfrage

€ 3,00

Wir versenden unsere Produkte einmal wöchentlich.

Ab einem Bestellwert von EUR 50.- erhalten Sie einen kostenlosen österreichweiten Versand.

Bei erfolgtem Versand werden Sie automatisch via Email benachrichtigt.

 


Artikelbeschreibung

Details

Verzögert wirksam das Nachfetten, umgibt das Haar mit einem mikrofeinen Schutzfilm und erfrischt. Fettfreies Gel mit wertvollem Extrakt aus Meerestang und Thymianöl.

Anwendung:

Nach der Haarwäsche eine walnussgrosse Menge Spülung auf die feuchte Kopfhaut auftragen. Zwei bis drei Minuten einwirken lassen und gründlich ausspülen.


Tipps von RAUSCH


• Für die tägliche Anwendung geeignet. 

• Hinweis: Unsere Haarpflege kommt ohne Silikone aus. Bei der Umstellung auf silikonfreie Produkte können die Haare zunächst angegriffen, stumpf oder spröde aussehen. Es dauert eine Weile, bis die Haarstruktur sich öffnet und wertvolle Nährstoffe wie Vitamine, Mineralstoffe oder Antioxidantien aufnehmen kann.


Meerestang FETT-STOPP-LINIE


Der Grund für fettige Haare ist eine Überaktivität der Talgdrüsen. Der Haaransatz ist fettig, das Haar wirkt dünn und strähnig. Für eine gesunde Kopfhaut und ein langes Frischegefühl benötigt das Haar spezielle Pflege. Die Meerestang FETT-STOPP-LINIE von RAUSCH beruhigt und reguliert die Kopfhaut. Sie verzögert das Nachfetten und verleiht Volumen. Für frisches, gepflegtes Haar den ganzen Tag.


Die Vorteile der Meerestang FETT-STOPP-LINIE auf einen Blick.


• Verhindert schnelles Nachfetten und spendet Feuchtigkeit

• Mildert Rötungen und Juckreiz

• Reguliert die Talgdrüsen

• Für Volumen und Frische

Zusatzinformation

Zusatzinformation

PZN 3004151
EAN 7621500120420, 76215711
Hersteller RAUSCH AUSTRIA GMBH
Packungsgröße 30 Milliliter
Rezeptpflicht Nein
Rezeptzeichen Keine Angabe
Kassenzeichen Nicht kassenzulässig, kann jedoch vom Chefarzt bewilligt werden. Im Falle von Heilbehelfen/Hilfsmitteln (H1-H6) ist eine Kostenübernahmeerklärung erforderlich!