Bei Fragen kontaktieren Sie uns unter +43 (0)1 68 81 323

Pfefferminze BIO

Wohltuend erfrischender BIO Kräuterteeklassiker

Packungsgröße: 20 Stück
Artikelnummer: 3055711

Verfügbarkeit: Nur auf Anfrage

€ 4,50

Wir versenden unsere Produkte einmal wöchentlich.

Ab einem Bestellwert von EUR 50.- erhalten Sie einen kostenlosen österreichweiten Versand.

Bei erfolgtem Versand werden Sie automatisch via Email benachrichtigt.

 


Artikelbeschreibung

Details

Kräutertee Pfefferminze BIO

Kaum ein Kraut bietet so viel Genuss wie die Pfefferminze. Ihr erfrischender Geschmack entfaltet sich nicht nur im heißen Tee sondern ist auch perfekt geeignet, um an einem warmen Sommertag für Erfrischung zu sorgen. Doch nicht nur des einzigartigen Geschmackes wegen wird ein Pfefferminztee getrunken, sondern auch auf Grund seiner Wirkung. Auf einen unruhigen Magen wirkt er angenehm krampflösend und hilft, die Verdauung wieder zu regulieren.

Dieser hilfreiche Kräutertee ist der endgültige Beweis dafür, dass nicht alles, was gut für den Menschen ist unangenehm schmecken muss.

Die besten Produkte gehören nachhaltig verpackt. Darum können Sie die gesamte Verpackung dieses Produktes mit dem Altpapier entsorgen. Das heißt nicht, dass Sie auf besten Schutz verzichten müssen, denn dank unserem innovativen Umbeutelpapier ist der Teebeutel sowohl vor Wirkstoffverlust als auch vor unerwünschter Migration von Mineralölen aus der Umwelt geschützt.


BIO Kräutertee Zutaten

Pfefferminzblätter*

*aus kontrolliert biologischem Anbau


BIO Kräutertee Zubereitung

1 Aufgussbeutel für 1-2 Tassen (250 ml) mit sprudelnd kochendem Wasser überbrühen und 7-10 Minuten unter gelegentlichem Umschwenken ziehen lassen. Nur so erhalten Sie ein sicheres Lebensmittel!

Für 1 Liter Kräutertee-Aufguss sind 2-3 Beutel ausreichend.


BIO Kräutertee Inhalt

20 Aufgussbeutel geknüpft à 2g

Zusatzinformation

Zusatzinformation

PZN 3055711
EAN 9003035095509
Hersteller NEUNERS GESUNDHEIT & WELLNESS GMBH
Packungsgröße 20 Stück
Rezeptpflicht Nein
Rezeptzeichen Keine Angabe
Kassenzeichen Nicht kassenzulässig, kann jedoch vom Chefarzt bewilligt werden. Im Falle von Heilbehelfen/Hilfsmitteln (H1-H6) ist eine Kostenübernahmeerklärung erforderlich!